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Revision Verkehrssteuergesetz

Revision Verkehrssteuergesetz

JA zur Ertragsneutralität und der neuen Bemessungsgrundlage – NEIN zur Benachteiligung von Verbrennerfahrzeugen!

Die Aargauische Verkehrskonferenz AVK begrüsst die Dekarbonisierung der Strasse generell, erachtet die zusätzliche Förderung des Technologiewandel allerdings nicht als Staatsaufgabe. Fahrzeuge mit Verbrennermotor tragen heute und in absehbarer Zukunft einen unersetzlichen Teil zum Gesamtsystem Mobilität bei und dürfen nicht zusätzlich benachteiligt werden. Die vorgesehene Quersubventionierung von alternativen Antrieben lehnt die AVK aus verschiedenen Gründen ab.

Die Revision des Verkehrssteuergesetzes (VSG) ist aus Sicht der Aargauischen Verkehrskonferenz sinnvoll und die dahinterstehenden Überlegungen sind nachvollziehbar. Ebenfalls begrüssen wir, dass die Anpassung saldoneutral gestaltet werden soll. Aus unserer Sicht ist es absolut richtig, die Bemessungsgrundlage dem Wandel der Zeit anzugleichen und dadurch die Benachteiligung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu vermeiden. Die Kombination aus Leistung und Gewicht zur Einstufung der Tarifklasse ist fair. Die AVK begrüsst auch, dass utopische Forderungen aus gewissen Kreisen – wie beispielsweise die Besteuerung nach Kilometerleistung – bereits in der Grundlagenarbeit für die Gesetzesrevision ausgeschlossen wurden. Es braucht Lösungen mit Mehrwert, keine Träumereien!

Benachteiligung von gewerblichen Fahrzeugen vermeiden
Die Revision setzt sich zum Ziel, Abgrenzungsfragen zu reduzieren und die Besteuerung einzelner Kategorien transparenter sowie fairer zu regeln. Aus Sicht der AVK gelingt dies leider nur teilweise. Insbesondere die Gleichstellung der Kategorie «Leichte Nutzfahrzeuge, Kleinbusse und Wohnmotorwagen mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t» mit der Kategorie Personenwagen führt in der Konsequenz zur Benachteiligung von grösstenteils gewerblich genutzten Fahrzeugen. Leichte Nutzfahrzeuge oder Kleinbusse werden verhältnismässig oft für den gewerblichen Transport genutzt und sind damit auch Kalkulationsbestandteil von gewerblichen Dienstleistungen. Gegenüber Personenwagen sind diese Fahrzeuge tendenziell schwerer und benötigen im Sinn der Zweckdienlichkeit (Bau, Baunebengewerbe, Logistik, etc.) eine gewisse Leistung. Diese Tatsache führt mit der neuen Besteuerungs-Methodik zu Nachteilen für deren Halter/innen und mögliche Preiserhöhungen. Aus Sicht der AVK ist es unfair, dass bei alternativen Antriebstechnologien mit Reduktionsfaktoren kalkuliert wird und bei diesen Fahrzeugen nicht.


Gegen die staatliche Quersubventionierung von alternativen Antrieben
Die Dekarbonisierung der Strasse ist grundsätzlich sinnvoll und die Mitgliedsverbände der Aargauischen Verkehrskonferenz tragen diesen Wandel mit diversen Massnahmen mit. Dennoch ist die Quersubventionierung alternativer Antriebe durch Verbrennerfahrzeuge entschieden abzulehnen. Es ist widersprüchlich, das neue Gesetz als «technologieneutral» zu bezeichnen und dann E-Autos trotzdem über Jahre hinweg zu übervorteilen. Die AVK vertritt die Auffassung, dass der Technologiewandel nicht zusätzlich vom Staat gefördert werden soll, gerade auch in Zeiten möglicher Versorgungslücken beim Strom. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren tragen einen bis dato und in absehbarer Zukunft unersetzlichen Teil zum Funktionieren des Mobilitätssystems als Ganzes bei. Eine Diskriminierung derselben ist strikt abzulehnen. Insbesondere zumal die Nutzerinnen und Nutzer solcher Fahrzeuge durch die im mittelfristigen Trend steigenden Treibstoffpreise zusätzlich belastet werden und damit auch wesentliche Erträge via Mineralölsteuer in die Staatskasse garantieren. Ausserdem werden Besitzer/innen von E-Autos in einigen Gemeinden bereits bei der Grundinstallation subventioniert. Weitere «Anreize», die überdies zulasten anderer Verkehrsteilnehmenden gehen, sind aus Sicht der AVK klar abzulehnen.


«Flat Tax» für Veteranenfahrzeuge
Im Bereich der Veteranenfahrzeuge spricht sich die Aargauische Verkehrskonferenz für die Einführung einer «Flat Tax» aus. Für nach Code 180 geprüfte Veteranenfahrzeuge soll eine Pauschale eingeführt werden. Als Referenz könnten die Tarife in den Kantonen BS und BL gelten: CHF 180.00 / pro Jahr für Veteranen-PW und CHF 50.00 / pro Jahr für Veteranenmotorräder. Wir ersuchen das BVU um Prüfung dieses Vorschlags.

Wenden Sie sich bei Rückfragen gerne an:
GR Stefan Huwyler, Präsident AVK, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (076 527 17 28) oder Claudio Erdin, Sekretär AVK, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (062 746 20 40)

 

 

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E-Mail info@aveko.ch

 

Information

Die Aargauischen am Strassenverkehr interessierten Vereine, Verbände, Stiftungen, Interessengemeinschaften oder sonstige Gesellschaften (natürliche und juristische Personen) haben unter dem Namen Aargauische Verkehrskonferenz (AVK) beschlossen, enger zusammenzurücken. Dauernde, sehr oft koordinierte Angriffe von Mobilitäts- und damit vielfach auch Wirtschafts- und Gesellschaftsgegnern sollen in geeigneter, abgestimmter Form und getragen von allen Betroffenen besser abgewehrt werden.