Gesetzesreform als zwingende Basis einer zeitgemässen und nachfragegerechten Verkehrsinfrastruktur
Eine Revision des Strassengesetzes muss dringend forciert werden. Die aktuelle Grundlage ist gemessen an den heutigen Anforderungen nicht mehr zeitgemäss, formal veraltet und sorgt teilweise sogar für Willkür bei der Finanzierung von Projekten. Die AVK unterstützt die Stossrichtung der heute präsentierten Vorlage und begrüsst die Vereinheitlichung der Gemeindebeiträge auf 35% (aktuell je nach Gemeinde zwischen 20 und 60 %). Durch die Agglomerationsbeiträge des Bundes kann der Ertragsausfall in der Strassenrechnung kompensiert werden. Gleichzeitig dürfen die Gelder aus der Strassenkasse nicht zweckentfremdet werden und es müssen wichtige Strassenprojekte vorangetrieben werden, um die Standortattraktivität des Kantons Aargau auch mit moderner Verkehrsinfrastruktur sowie unbürokratischer Herangehensweise nachhaltig zu gewährleisten. Die AVK wird sich im Anhörungsverfahren entsprechend verlauten lassen.
Die angekündigte zweite Etappe der Revision mit der Neugestaltung des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben muss zeitnah folgen. Das Anliegen ist seit Jahren pendent und erträgt keinen weiteren Aufschub. Es ist unerlässlich, dass die Strassenbenützer zeitgemässe und faire Entschädigungen leisten, überhöhte Ansätze müssen nach unten korrigiert werden.
Die AVK dankt dem Departement für Bau, Verkehr und Umwelt unter der Leitung von Landstatthalter Stephan Attiger für die gute Arbeit bei Strassenprojekten im ganzen Kanton, darunter die Umfahrungen Sins, Mellingen, Lenzburg, Bad Zurzach, die Sicherung des sechsspurigen Autobahnausbaus Aarau-Ost / Birrfeld sowie weitere Projekte.
Es gilt nun, mit dieser Gesetzesrevision und durch eine weiterhin umsichtige Verkehrspolitik die Wegweiser für einen langfristig prosperierenden Wirtschaftskanton Aargau auszurichten.