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Anpassung des Gebührenrechts; aus Sicht der AVK schon längst fällig!

Anpassung des Gebührenrechts; aus Sicht der AVK schon längst fällig!

Die Aargauische Verkehrskonferenz (AVK) begrüsst ein modernes, einheitliches und verursachergerechtes Gebührenrecht

Die Quersubventionierung der Gebühren ist aus Sicht der AVK schon seit jeher ein Ärgernis und insbesondere die derzeitige Überdeckung von 142% im Bereich der Verkehrszulassungen ein unhaltbarer Zustand. Damit werden gewerbliche und private Halter unzulässig zur Kasse gebeten. Insbesondere im gewerblichen Bereich führt die bisherige Fehlallokation zu einer Wettbewerbsverzerrung. Staatliche Gebühren sind ein wesentlicher Bestandteil der Kalkulation unserer Mitglieder und es darf keine Bevor- oder Benachteiligung von Dienstleistern in verschiedenen Bereichen geben. Die Motorfahrzeugbenützerinnen und -benützer zählen sich in diesem Fall klar zu den Benachteiligten. Die Überdeckung im Aufgabenbereich 215 Verkehrszulassungen ist auf null zu reduzieren.

Generelle Senkung von Gebühren erforderlich – Digitalisierungseffekt muss höher gewichtet werden
Generell begrüssen die Mitglieder der Aargauischen Verkehrskonferenz eine gleichbleibende Gebührenbelastung der Bevölkerung und des Gewerbes, bemerken gleichzeitig allerdings, dass Gebühren grundsätzlich reduziert werden sollten – Stichwort Effizienzsteigerung von Digitalisierung. Besonders wichtig ist uns eine Kostenäquivalenz für alle Leistungen. Nur so werden besonders gebühreninten-sive Bereiche und Leistungen hinterfragt.

Ökonomisches Augenmass – Vorsicht vor Missbrauch
Im Sinne einer ökonomischen Verwaltung ist die AVK damit einverstanden, dass verschiedene Tatbestände wie Gesuchverfahren für kantonale Beiträge, Einsprache- beziehungsweise Einwendungsverfahren oder einfache Auskünfte von der Gebührenpflicht ausgenommen werden. Die gleiche Haltung gilt auch, sollte die Gebühr den durch die Rechnungsstellung verursachten Aufwand nicht zu decken vermögen oder der Bezug von vornherein aussichtslos erscheinen. Ein (durchaus) möglicher Missbrauch dieser Regelung (Mehrfachverursacher) muss zwingend vermieden werden.

Keine automatische Teuerungsanpassung nötig
Selbstverständlich muss einer allfälligen Teuerung beim Gebührenrecht Rechnung getragen werden. Eine generelle Regelung benötigt es unserer Meinung nach allerdings nicht, da wir davon ausgehen, dass Leistungen und entsprechende Gebühren permanent auf ihre Legitimität geprüft werden.

Reduktion der Kostenvorschüsse sorgt für Fairness – Vorsicht vor renitenten Gesuchstellern!
Die Reduktion der Kostenvorschüsse für Rechtsmittel sorgt aus Sicht der AVK für mehr Fairness seitens der Kläger, allerdings begünstigt diese Regelung auch renitente Beschwerdesteller, welche die Staatskasse mit aussichtslosen Beschwerden bemühen. Diesem Aspekt sollte dringend Rechnung getragen werden.

Wenden Sie sich bei Rückfragen gerne an:
GR Stefan Huwyler, Präsident Aargauische Verkehrskonferenz, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (076 527 17 28) oder Claudio Erdin, Verbandssekretär Aargauische Verkehrskonferenz, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (062 746 20 40)

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Aargauische Verkehrskonferenz (AVK)
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Telefon 062 746 20 40
Fax 062 746 20 41

E-Mail info@aveko.ch

 

Information

Die Aargauischen am Strassenverkehr interessierten Vereine, Verbände, Stiftungen, Interessengemeinschaften oder sonstige Gesellschaften (natürliche und juristische Personen) haben unter dem Namen Aargauische Verkehrskonferenz (AVK) beschlossen, enger zusammenzurücken. Dauernde, sehr oft koordinierte Angriffe von Mobilitäts- und damit vielfach auch Wirtschafts- und Gesellschaftsgegnern sollen in geeigneter, abgestimmter Form und getragen von allen Betroffenen besser abgewehrt werden.