«Blitzerabzocke stoppen!»: AVK unterstützt Initiative der Jungfreisinnigen
Die Aargauische Verkehrskonferenz AVK hat sich bereits in der Vergangenheit mehrfach klar gegen stationäre Blitzer positioniert. Versteckte Zusatzeinnahmen unter dem Deckmantel der Verkehrssicherheit sind zwingend abzulehnen! Die Volksinitiative der Jungfreisinnigen ermöglicht einen Entscheid der Stimmbevölkerung zu den Bewilligungsverfahren für stationäre Radaranlagen.
Mit der Inbetriebnahme der ersten stationären Verkehrsüberwachungsanlage auf der Gstühlkreuzung in Baden ging nicht nur ein Tabubruch einher, sondern verletzte die Stadt Baden auch die entsprechende Rechtsgrundlage im Kanton Aargau. Nach einer Pleiten-, Pech- und Pannen-Serie mit teurer Nachrüstungsfolge zu Lasten der Steuerzahler wurde die Installation schon beinahe der Lächerlichkeit preisgegeben. Dennoch wurde daraus ein Präzedens-Fall und weitere Forderungen aus dem linken politischen Couloir wurden laut. So kam es im Grossen Rat auch immer wieder zu hitzigen Debatten, auch im Zusammenhang mit der Revision des Polizeigesetzes. Eine knappe Mehrheit des Kantonsparlaments hat im Dezember 2023 entgegen dem Antrag des Regierungsrats entschieden, keine kantonale Bewilligungspflicht für stationäre Radaranlagen einzuführen. Die Aargauische Verkehrskonferenz ist daher der Meinung, dass die vorliegende Initiative erforderlich ist und die Rahmenbedingungen zukünftig klar und deutlich regelt. Der Kanton als zuständige Instanz für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, vertreten durch den Regierungsrat, soll abschliessend über die Bewilligung von stationären Radaranlagen entscheiden. Bei der Beurteilung muss ebenfalls berücksichtigt werden, dass der Aargau ohne stationäre Blitzer eine tiefere Unfallrate ausweist als Kantone mit fixen Blechpolizisten.
Verkehrssicherheit ja – Abzocke nein!
Grundsätzlich sind die Mitglieder der Aargauischen Verkehrskonferenz für jegliche Massnahmen welche das Unfallsrisiko minimieren, Verkehrsteilnehmer schützen und eindeutige Verkehrsdelikte rechtlich ahnden. Im Fall Baden darf jedoch stark daran gezweifelt werden, dass der Blechpolizist aus Sicherheitsüberlegungen installiert wurde. Vielmehr muss tatsächlich unterstellt werden, dass monetäre Hintergedanken grundlegend waren. Eine Ausweitung dieses Missbrauchs muss entschieden verhindert werden. Mobile Anlagen, wie sie bisher zum Einsatz kommen, sind bewiesenermassen wirksamer, da der damit verbundene «Überraschungseffekt» viel eher zu einer Grunddisziplin im Strassenverkehr beiträgt. Aus den genannten Gründen stellt sich die AVK klar gegen diese Abzocke unter dem vermeintlichen Deckmantel der Verkehrssicherheit.
Bewilligungen nur in Ausnahmefällen
Die AVK vertritt die Haltung, dass fixe Radaranlagen in der Regel nicht bewilligt werden sollten. In speziellen Ausnahmesituationen, beispielsweise an Kreuzungen mit wiederholten Unfällen aufgrund von Fahren bei Rot, ist eine Installation prüfenswert und dient tatsächlich der Verkehrssicherheit. In diesen Ausnahmefällen benötigt es, wie in der Vorlage gefordert, ein strenges Bewilligungsverfahren des Kantons und klare Nachweise eines Verkehrssicherheitsdefizites seitens der entsprechenden Gemeinde. Damit kann der missbräuchliche Einsatz von Blechpolizisten verhindert werden.
Daher empfehlen die Mitgliederverbände der Aargauischen Verkehrskonferenz – mit Ausnahme des TCS, der bei dieser Vorlage eine neutrale Haltung einnimmt – die Unterstützung der Initiative «Blitzerabzocke stoppen!». Der Einsatz mobiler Anlagen hat sich bestens bewährt und geben der Polizei weiterhin genügend Mittel für die Ahndung von Übertretungen im Strassenverkehr. Insofern ist ein kantonal einheitliches Bewilligungsverfahren für stationäre Radaranlagen sinnvoll und schützt vor unrechtmässiger Alimentierung der Staatskasse zu Lasten der Verkehrsteilnehmer/innen.
Wenden Sie sich bei Rückfragen gerne an:
GR Stefan Huwyler, Präsident AVK,